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Rechtliche Dinge, die Sie wissen sollten:

Testament

Wie verfasse ich ein Testament?

Falls mit Ihrem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind, ist es nötig, ein Testament zu verfassen. In einem Sterbefall legt es die Verteilung des Erbes fest. Bei größeren Vermögen oder der Weitergabe von Unternehmen ist es sinnvoll, einen Notar oder einen juristischen Experten zurate zu ziehen. Diese können Ihnen über die aktuelle Gesetzeslage Auskunft geben.

Das Testament muss mit der Hand geschrieben und mit Ortsangabe, Datum und vollem Namen unterschrieben werden.

Ungeachtet Ihrer testamentarischen Verfügung sieht das Erbrecht einen Pflichtteil für die gesetzlichen Erben vor, der die Hälfte der regulären Ansprüche beträgt.

Das Verfassen eines Testaments schafft Klarheit für die Erben und Nachfolger und ist daher meistens sehr sinnvoll. In einem Trauerfall ist es erleichternd, nicht noch zusätzlich mit materiellen Angelegenheiten konfrontiert zu werden.

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)

Verfügungen

Niemand kann vorhersehen, wie lange er gesund bleibt oder ob ihm etwas zustößt.

Jedoch können Sie selbst darüber entscheiden, wie Sie in einem schweren Krankheitsfall medizinisch versorgt werden wollen. Ihre Entscheidungsmöglichkeiten betreffen die lebenserhaltenden Maßnahmen, in die Sie automatisch mit einbezogen werden.

In der Patientenverfügung können Sie festhalten, ob oder wie lange Sie dies wünschen bzw. wann eine lebensverlängernde Maßnahme für Sie nicht mehr in Frage kommt. Dies müssen Sie schriftlich tun, ein formloses Schreiben genügt. Es muss Ihre Unterschrift und ein Datum tragen, es ist günstig, das Schreiben regelmäßig neu zu unterschreiben und entsprechend zu datieren. Bewahren Sie das Schreiben zu Hause an zentraler, leicht auffindbarer Stelle auf. Wir informieren Sie gerne eingehender über die Hintergründe einer solchen Verfügung und berate Sie über deren Vor- und Nachteile.


Patientenverfügung (PDF)

Erbrecht

Im bürgerlichen Recht ist eine gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese setzt ein, wenn kein rechtsgültiges Testament verfasst wurde. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus den nächsten Verwandten des Verstorbenen.

Hierbei sind:

Erben erster Ordnung
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nichtehelichen sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Erkundigen Sie sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns oder an einen Juristen.

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)

Finanzielle Absicherung

Ihre letzten Wünsche sollten Sie finanziell absichern. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Abschied in dem Rahmen realisiert wird, den Sie sich vorstellen. Für die Finanzierung einer Bestattungsvorsorge bieten wir Ihnen die folgenden Modelle an.

Finanzielle Absicherung
Sie haben die Möglichkeit, über die Bestattungstreuhand einen Vorsorgevertrag abzuschließen, der sich aus zwei Vorgängen zusammensetzt. Dabei schließen Sie mit uns einen Bestattervorsorgevertrag ab, der Ihre individuellen Wünsche zur Bestattung enthält. Sie zahlen dann eine vereinbarte Summe an die Bestattungstreuhand, die Ihr Guthaben mit einer Mindestverzinsung anlegt und im Trauerfall dieses Guthaben mit den anfallenden Kosten verrechnet.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Einzahlung in einen Vorsorgevertrag mittels Zahlung einer monatlichen Rate zu bestreiten.

Wir beraten Sie ganz ausführlich zu beiden Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!